Neue Vorschriften zum Energiesparen von der Bundesregierung

Im Zuge der Energiekriese hat die Bundesregierung folgende Maßnahmen beschlossen, die ab dem 1. September 2022 umgesetzt werden sollen/müssen:

  1. Bei beheizten Ladenlokalen bzw. Geschäftsräumen dürfen Ladentüren sowie Eingangssysteme nicht dauerhaft geöffnet werden. Ausnahmen gibt es nur für die Funktion des Fluchtweges.
  2. Beleuchtete Werbeanlagen (zum Beispiel Leuchtreklame) dürfen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr nicht betrieben bzw. beleuchtet werden. Ausnahmen gibt es nur zur Gefahrenabwehr bzw. Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Gemeint sind damit z.B. Werbeanlagen an Bushaltestellen oder Autobahnraststätten.

Oben genannte Maßnahmen sind auf sechs Monate begrenzt, d.h. stand heute treten sie am 28. Februar 2023 außer Kraft. Wer alle Informationen noch einmal nachlesen möchte, kann dies unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html tun.

Wie ist Ihre Meinung zu den Maßnahmen? Haben Sie bedenken, dass Wettbewerbsnachteile oder andere Probleme entstehen? Teilen Sie uns gern Ihre Meinung zum Thema mit unter info@gewerbeverein-bad-soden.de oder diskutieren Sie mit uns beim get-together im September!

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